Neue Rechtsform 2024

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Die innovative FlexCo-Rechtsform im Vergleich zur traditionellen Offenen Gesellschaft. Perfekt für Startups, Mitarbeiterbeteiligungen und moderne Geschäftsmodelle.

FlexCo vs. Offene Gesellschaft

Mindestkapital FlexCo
€ 10.000 (€ 5.000 bar)
Mindestkapital OG
€ 0
Neue Rechtsform
Seit 1. Januar 2024
Zielgruppe
Startups & innovative Unternehmen
Mindeststammeinlage
Ab € 1 pro Anteil
Mitarbeiterbeteiligung
Steuerlich begünstigt

FlexCo vs. Offene Gesellschaft: Die moderne Alternative für innovative Unternehmen

Seit 1. Januar 2024 gibt es in Österreich mit der FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) eine völlig neue Rechtsform. Diese moderne Alternative zur klassischen GmbH ist speziell auf die Bedürfnisse von Startups, innovativen Unternehmen und Mitarbeiterbeteiligungen zugeschnitten. Aber wie schlägt sie sich im Vergleich zur traditionellen Offenen Gesellschaft?

FlexCo: Innovation trifft auf Flexibilität

Vorteile der FlexCo:

• Beschränkte Haftung wie bei einer GmbH
• Flexibles Mindestkapital: € 10.000 (nur € 5.000 bar einzuzahlen)
• Anteile bereits ab € 1 Nennbetrag möglich
• Unternehmenswert-Anteile (UWA) ohne Stimmrecht für Mitarbeiterbeteiligungen
• Steuerliche Begünstigung bei Mitarbeiterbeteiligungen
• Vereinfachte Anteilsübertragung (kein Notariatsakt erforderlich)
• Niedrige Mindestkörperschaftsteuer: nur € 125 pro Quartal

Besonderheiten der FlexCo:

• Erste neue nationale Rechtsform seit über 100 Jahren
• "GmbH plus" - basiert auf GmbH-Recht mit flexibleren Bestimmungen
• Ideal für Startup-Finanzierung und Mitarbeiterbeteiligungen
• Bereits über 800 FlexCos im ersten Jahr gegründet
• Moderne Lösung für digitale Geschäftsmodelle

Offene Gesellschaft: Bewährt aber risikoreich

Im Vergleich zur FlexCo bietet die Offene Gesellschaft zwar eine schnellere und kostenfreie Gründung, jedoch mit erheblichen Nachteilen:

Nachteile der OG gegenüber FlexCo:

• Unbeschränkte persönliche Haftung mit Privatvermögen
• Keine Möglichkeit für Mitarbeiterbeteiligungen ohne Haftungsrisiko
• Schwierigere Investor-Akquise und Finanzierung
• Weniger professionelle Außenwirkung
• Keine steuerlichen Vorteile bei Mitarbeiterbeteiligungen
• Komplizierte Anteilsübertragungen

Wann FlexCo, wann Offene Gesellschaft?

FlexCo ist ideal für:

• Startups und innovative Technologieunternehmen
• Unternehmen mit geplanten Mitarbeiterbeteiligungen
• Firmen, die externe Investoren suchen
• Digitale Geschäftsmodelle und SaaS-Unternehmen
• Unternehmen mit Wachstumsambitionen
• Teams, die Haftungsrisiken minimieren wollen

Offene Gesellschaft bleibt sinnvoll für:

• Sehr kleine Dienstleistungsunternehmen mit minimalen Risiken
• Kurzfristige Projekte oder Kooperationen
• Unternehmen mit sehr geringen Gewinnen
• Familienbetriebe mit vollständigem Vertrauen
• Übergangsweise bis zur Umstrukturierung

FlexCo-Erfolg in Zahlen

Die FlexCo hat sich bereits im ersten Jahr etabliert: Über 800 Gründungen bis Ende 2024 zeigen, dass diese moderne Rechtsform den Nerv der Zeit trifft. Besonders Startups und wachstumsorientierte Unternehmen schätzen die Kombination aus Haftungsschutz, Flexibilität und innovativen Beteiligungsmodellen.

Fazit: FlexCo als Zukunftsmodell

Für innovative Unternehmen, Startups und alle, die moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle implementieren wollen, ist die FlexCo die klare Empfehlung gegenüber der Offenen Gesellschaft. Sie kombiniert die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität, die moderne Geschäftsmodelle benötigen. Die Offene Gesellschaft sollte nur noch in Ausnahmefällen mit sehr geringen Risiken und Gewinnen gewählt werden.

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